Masernschutzgesetz – wichtige Information für Erziehungsberechtigte

Masernschutzgesetz
Seit 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Konkret bedeutet das, dass Sie (die Erziehungsberechtigten; Anmerkung der Redaktion) für Ihre Kinder, die an einer Schule angemeldet sind oder werden, einen Nachweis zum Masernschutz erbringen müssen. Die Schulleitungen sind als sog. „Leiter der Einrichtung“ vom Gesetzgeber verpflichtet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen.  Nähere Informationen finden Sie hier.