Elternvertretung

Wenn Sie uns fragen, was der Elternbeirat ist, so verweisen wir zunächst auf das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), wo es in Art. 65 Abs. heißt:

„Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule. (…) Er wirkt mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.“

Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Elternbeirats sind auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultur (www.km.bayern.de/eltern/schule-und-familie.html) übersichtlich dargestellt.

Wir als Elternbeirat der Eichendorff-Schule Gebrunn treffen uns regelmäßig, um diesen Gestaltungsmöglichkeiten hier vor Ort nachzugehen.

Wir freuen uns, wenn weitere Anregungen an uns weitergeleitet werden und wir von der Elternschaft bei den Veranstaltungen tatkräftige Unterstützung bekommen.

Sie erreichen uns per mail (elternbeirat@es-gerbrunn.de) oder über die Klassenelternbeiräte.

Ursula Siegel, Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule