Alle Schülerinnen und Schüler sind bei der GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherung) gegen Schulunfälle (nicht aber gegen Diebstahl) versichert. Als Schulunfall gelten alle Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg. Nach einem Schulunfall muss innerhalb von drei Tagen ein Unfallberichtsbogen von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden. Formulare sind im Sekretariat erhältlich.
Haftpflichtversicherung: Für Klassenfahrten und bestimmte Praktika müssen Schüler privat haftpflichtversichert sein. Unter Umständen kann die Schule entsprechende Versicherungen klassenweise organisieren und abschließen. Hierzu müssen die notwendigen Zahlungen der zu Versichernden termingerecht erfolgen, ansonsten müssen sich die säumigen Zahler selbst versichern.