Unterrichtsbefreiung

Kann Ihr Kind aus einem wichtigen familiären oder medizinischen Grund (z.B. vorhersehbare ärztliche Untersuchung) nicht am Unterricht teilnehmen, bitten wir Sie, mindestens drei Tage vorher eine Unterrichtsbefreiung im Sekretariat einzuholen. Bitte bemühen Sie sich um Nachmittagstermine für Arztbesuche.
Unterrichtsbefreiungen aus Gründen der Urlaubsplanung sind nicht möglich.

Formulare zur Beantragung von Unterrichtsbefreiung finden Sie auf unserem Hauptmenü unter „Downloads„.