Unsere Schule bietet über den normalen Sportunterricht hinaus zusätzliche Förderungen an. Siehe „Projekte – Sportliche Basisbildung“.
Wichtiger Hinweis für unsere Eltern:
Im Sportunterricht beobachteten wir, dass Schüler bzw. Schülerinnen wiederholt am Gerätturnen, Schwimmen oder Leichtathletik nicht teilnehmen. Wir bitten Sie, Ihren Kindern in keinster Weise Gefälligkeits-Entschuldigungen auszustellen. Für diesen Fall machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir uns vorbehalten folgendermaßen vorzugehen:
– Bei gehäufter Krankmeldung oder bei Zweifeln an der Erkrankung behält sich die Schule gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 der Volksschulordnung (VSO) vor, die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses zu verlangen.
– Bei häufigen Fehlzeiten in einem Teilbereich kann eine Leistungsbeurteilung nicht hinreichend durchgeführt werden. Dies beeinträchtigt die Gesamtnote. Aufgrund eines Konferenzbeschlusses kann das Nachholen angeordnet werden. Bleibt dieses Angebot ungenutzt, steht im Zeugnis statt einer Note eine entsprechende Bemerkung.
Bitte legen Sie strenge Maßstäbe beim Ausstellen von Entschuldigungen an.
Es ist erforderlich, dass Entschuldigungen VOR dem Unterricht bei der zuständigen Lehrkraft abgegeben werden müssen. Ansonsten besteht Teilnahmepflicht.
Bedenken Sie, dass häufiges Fehlen die Förderung und Entwicklung Ihres Kindes beeinträchtigen kann. Die Fähigkeit, auch unliebsame Situationen durchzustehen, gehört überdies zum Leben und darf geübt werden.
Zu Beginn jedes Schuljahres belehren wir alle Schülerinnen und Schüler mündlich und schriftlich über unsere Regeln im Sportunterricht. Das entsprechende Schreiben wird Ihnen über die Schülerinnen und Schüler zur Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme zur Unterschrift übermittelt.