Krankmeldung von Schülern/Schülerinnen (siehe auch „Entschuldigung“)

Falls Ihr Kind den Unterricht wegen Krankheit nicht besuchen kann, bitten wir Sie dringend, dass uns ein Erziehungsberechtigter umgehend bis spätestens 08:00 Uhr des ersten Krankheitstages über einen der folgenden Kanäle zu informiert:

  1. Schulmanager – Modul „Krankmeldung“ (BEVORZUGT) https://www.schulmanager-online.de
    (Loggen Sie sich hierzu über Ihren Eltern-Zugang ein; vermeiden Sie unbedingt, dass ein NICHT-Erziehungsberechtiger Zugang zu diesem Account hat!))
  2. E-Mail an „schulleitung@es-gerbrunn.de“
  3. Telefon zwischen 07:30 und 08:00 Uhr. (Außerhalb dieser Zeit steht auch keine Anrufbeantworter mehr zur Verfügung)

Im Fall fernmündlicher Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine von Erziehungsberechtigten (und evtl. vom Arzt) unterschriebene Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. (Formular siehe unten)
Wenn Sie eine Mitschülerin oder einen Mitschüler Ihres Kindes mit der Entschuldigung beauftragen, geben Sie diesem Kind eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Entschuldigung mit. Wir wollen so vermeiden, dass sich SchülerInnen auf diese Weise ohne Wissen der Eltern gegenseitig vom Unterricht befreien.

Um sicherzustellen, dass Sie, liebe Eltern, über jeden Arztbesuch Ihres Kindes informiert sind, bitten wir stets um Ihre Unterschrift. Stellen Sie uns daher eine kurze, unterschriebene Notiz zu oder unterzeichnen Sie – der Einfachheit halber – auf der ärztlichen Kurzbescheinigung.
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Termine (etwa bei Kieferorthopäden etc.) nicht in Unterrichtszeiten fallen.
Sollte Ihr Kind wegen eines wichtigen Termines Unterricht (auch an Nachmittagen) dennoch nicht besuchen können, setzen Sie uns bitte sofort nach Bekanntwerden des Termins schriftlich in Kenntnis und stellen Sie „Antrag auf Unterrichtsbefreiung“ entweder für die Schule oder – sofern betroffen – für die Offene Ganztagsschule (OGTS). Anträge auf Unterrichtsbefreiung müssen  mindestens drei Tage vor dem Termin bei der Schulleitung eingegangen sein, damit sie geprüft und beschieden werden können. Bei Unterschreiten dieser Frist muss mit Ablehnung des Antrages gerechnet werden, so dass Ihr Termin ungenutzt entfällt.

Für Krankmeldung per Telefon oder Fax siehe Start-„Schuldaten“.

Ein Formular zur Krankmeldung finden Sie unter Start-„Download„.

Formulare zur Beantragung von Unterrichtsbefreiung (von der Schule oder vovon der OGTS) finden Sie unter Start-„Download„.